Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Immobilien, Grundstücken, des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, Immobilien, auch im Rahmen des § 34 c Gewerbeordnung; die Vermietung von Immobilien, insbesondere von Gewerberäumen. Ferner die Vermittlung von Anlageimmobilien, d.h. alle Assetklassen für Wohnung- und Gewerbenutzung sowie von Grundstücken, auf denen diese Immobilien geplant und/oder gebaut werden können.