Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermögensverwaltung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, der Erwerb von Grundbesitz sowie der Erwerb, die Verwaltung, Veräußerung von Gesellschaftsanteilen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Geschäfte nach § 34 c GewO gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.