Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Führung eines Bauunternehmens mit Schwerpunkten im Bereich Planung und architektonische Gestaltung von Neu- und Bestandsbauten sowie dem Innen- und Mieterausbau von Neu- und Bestandsbauten in alleinverantwortlicher Durchführung inklusive fallweiser Hinzuziehung von Dienstleistern und Subunternehmen. Die Gesellschaft führt keine Tätigkeiten gemäß §§ 32 KWG, 34c GewO, 20 KAGB aus.