Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung und der Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Fahrzeugen im Namen und auf Rechnung Dritter, insbesondere der Erwerb von Fahrzeugen im Auftrag von Autohäusern oder privaten Auftraggebern, die Teilnahme an Auktionen und Ausschreibungen im Namen und auf Rechnung Dritter, die Überführung von Fahrzeugen, die Kalkulation von Einkaufs- und Verkaufspreisen, die Begutachtung von Fahrzeugen vor Ort zur Feststellung vom technischen und optischen Zustand, die Koordination von Fahrzeugtransporten.