Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermarktung von Personen in sozialen Medien (Social Media), Entwicklung, Herstellung, Bearbeitung, Verwertung sowie Vertrieb von Filmen und Fotographien sowie audiovisuellen und sonstigen Medienproduktionen aller Art, Entertainment, Film, Tanz, Musik, sowie das Halten und Verwalten eigenen Vermögens und der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften.