Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Verwaltung und Vermarktung von Geschäftsideen sowie die Übernahme strategischer und operativer Steuerungsfunktionen im digitalen Geschäft. Dies umfasst insbesondere die Konzeption, Umsetzung und Skalierung digitaler Geschäftsmodelle sowie die Erbringung damit verbundener erlaubnisfreier Beratungs- und Managementdienstleistungen. Die Gesellschaft ist zudem zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen.