Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen zum Zwecke der Optimierung der bestehenden Prozessstruktur/-kette und der Erstellung von professionellen Managementkonzepten für Unternehmen und deren Betrieb sowie deren Vermarktung und Vermittlung und die diesbezügliche Vermittlung von Nachauftragsnehmern gegen gesonderte Rechnung.