Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland, insbesondere die Beteiligung als geschäftsleitende Holding, die neben der Kapitalbeteiligung auch koordinierende, beratende und steuernde Funktionen gegenüber ihren Tochtergesellschaften übernimmt. Die Gesellschaft ist berechtigt, Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensführung, Verwaltung und strategischen Steuerung gegenüber verbundenen Unternehmen zu erbringen. Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand die Verwaltung, Entwicklung und Verwertung von eigenen und fremden Immobilien. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG, GewO oder anderen gesetzlichen Vorschriften werden nicht ausgeübt.