Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Anmietung, Renovierung und Möblierung von Wohnungen und deren Weitervermietung unter einer einheitlichen Marke, einschließlich der Erbringung und Vermittlung von Servicedienstleistungen für Mieter sowie der Bereitstellung von Verwaltungsdienstleistungen für Vermieter zur Durchführung von Vermietungen von Wohnraum über Online-Portale. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.