Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und das Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen und Projekten sowie weiteren Vermögensanlagen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz. Des Weiteren bietet die Gesellschaft erlaubnisfreie Beratungsleistungen in den Bereichen Unternehmensstrategie, Geschäftsmodellentwicklung, Finanzierungs- und Markteintrittsstrategien an. Darüber hinaus entwickelt die Gesellschaft innovative Technologien, digitale Plattformen und zukunftsweisende Geschäftsmodelle.