Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, die Übernahme und Erbringung von Geschäftsführermaßnahmen bei anderen Gesellschaften, der Erwerb und die Verwaltung von Vermögensgegenständen jeder Art sowie die Vornahme aller mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehenden oder zur Durchführung des Zwecks erforderlichen Geschäfte und Rechtshandlungen.