| Gegenstand | Verwaltung eigenen Vermögens. Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, gleich welcher Rechtsform, im In- und Ausland, im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss sämtlicher erlaubnispflichtiger Geschäfte, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder anderer aufsichtsrechtlicher Vorschriften. Erbringung strategischer und operativer Management- und Beratungsleistungen für eigene und verbundene Unternehmen sowie für Dritte.
Die Gesellschaft beschäftigt sich insbesondere mit Verwaltung, Strukturierung und Optimierung von Beteiligungen und sonstigen Vermögenswerten, insbesondere im Bereich Immobilien und Unternehmensbeteiligungen. Zudem Angebot von betriebswirtschaftlicher Beratung, Unterstützung bei unternehmerischen Entscheidungsprozessen, Projektmanagement, Interimsmanagement sowie strategischer Entwicklung. Übernahme organisatorischer Aufgaben in den Bereichen Personal- und Verwaltungsmanagement. Die Gesellschaft kann als Holding fungieren durch Übernahme von Beteiligungsmanagement, Controlling und Reporting für Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften. |