Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, Beteiligung an Kapitalgesellschaften sowie die Anmietung und Vermietung von Gewerbeeinheiten, die Wirtschafts- und Unternehmensberatung, insbesondere die Übernahme von Betreuungs-, erlaubnisfreie Beratungs- und sonstige Dienstleistungen zur Optimierung des Wirtschaftswertes und Projektentwicklung der Immobilienprojekte, sowie die Begründung der wirtschaftlichen Interessen gegenüber Dritten. Ferner die Entwicklung, Betreuung und erlaubnisfreie Beratung der Wirtschaftskonzepte zur Förderung des Warenabsatzes und Betreuung im Bereich des Marketings und Gastronomie.