Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Geschäftsbeteiligungen, Grundstücksinvestitionen aller Art sowie der Erwerb, die Entwicklung und der Verkauf von Immobilien einschließlich des Bauträgergeschäfts im Sinne von §34 c Abs. 1 Nr. 3 a) GewO.