Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und der Vertrieb von Software und digitalen Produkten, insbesondere digitale Spiele und mobile Anwendungen (App-Entwicklung) sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Beratungs- und Softwaredienstleistungen (unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten), einschließlich Marktforschung, Analyse und Durchführung von Marketingkampagnen ebenso wie die Organisation und Durchführung von Workshops und sonstigen Schulungsveranstaltungen im Bereich der Spiele- und App-Entwicklung.