Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Finanzierung des Studiums und/oder der Lebensunterhaltskosten in der Europäischen Union von ausländischen Studierenden sowie deren Unterstützung bei der Karriereplanung und Jobfindung und alle hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, wobei erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz nicht ausgeübt werden.