Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere der Handel mit verschiedenen Waren von Textilerzeugnissen, Bedrucken von unbedruckten Kleidungsstücken und Verkauf im Einzel- und Großhandel auf Anfrage, in Geschäften und online; Anfertigen von Kopien aller Art, deren Endverarbeitung, Reproduktion, Vervielfältigung sowie Binden und Kleben.