Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere durch Investitionen in Wertpapieren, Derivaten, Devisen, Fondsanteilen, Rohstoffen und anderen Finanzinstrumenten. Die Gesellschaft betreibt diese Tätigkeiten ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz. Soweit eine entsprechende Zulassung vorliegt, ist die Gesellschaft berechtigt, im Rahmen des Kapitalanlagegesetzes alternative Investmentvermögen zu verwalten.