Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bauüberwachung, Bauleitung und Projektsteuerung und -management im Hoch- und Tiefbau, Durchführung von Kalkulationen und Rechnungsprüfungen, einschließlich aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen im Baugewerbe, Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Angeboten für Bauleistungen, Koordination und Vergabe von Bauleistungen an Subunternehmer, Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen, Ausführung von Hoch-, Tief- und Ingenieurbauarbeiten sowie Sanierungsarbeiten, Beratung im Bereich Ingenieurdienstleistungen und Erstellung von Baugutachten, Erbringung von Ingenieurleistungen gemäß der HOAI
jeweils unter Ausnahme von Tätigkeiten, die nach § 34 c GewO erlaubnisfähig sind.