Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen jeder Art sowie das Erbringen von Tätigkeiten, die zu Aktivitäten einer geschäftsleitenden Holding an verbundene Unternehmen - nicht jedoch als Dienstleistung für sonstige Dritte - gehören.