Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung und Betreuung von grundstückshaltenden bzw. an- und verkaufenden Gesellschaften und Privatpersonen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Entwicklung (einschließlich Bauplanung und Baumanagement), der Vermarktung, der Vermietung, der Verwaltung und dem Verkauf von Immobilien sowie die Erledigung aller damit zusammenhängenden Geschäfte und die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang, sofern die dazu etwaig notwendigen Genehmigungen erteilt sind, ferner das Gründen, Halten und Veräußern von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften sowie das damit verbundene Management im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte.