Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Auftreten als Emissionszweckgesellschaft (Zweckgesellschaft) zur Einwerbung von Kapital durch die Emission von (ggf. nachrangigen) Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten sowie gegebenenfalls weiterem Fremdkapital. Das Kapital der Gesellschaft soll genutzt werden, um Immobilieninvestments zu tätigen. Die Verwaltung eigener Immobilien ist ebenfalls Teil des Gesellschaftszwecks. Ausgeschlossen sind Aktivitäten, die eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung, dem Kapitalanlagegesetzbuch, dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, dem Wertpapierinstitutsgesetz oder dem Kreditwesengesetz erfordern. Daneben das Verwalten des eigenen Vermögens mittels Erwerbes, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen und Wertpapieren.