Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die eigene Organisation und Durchführung von Ausstellungen im In- und Ausland nebst der Vereinnahmung der Eintrittsgelder. Die Stiftung kann auch im Auftrag Ausstellungen organisieren und durchführen, insbesondere als Hilfsperson im Sinne der Abgabenordnung (derzeit § 57 Abs. 1 S. 2 AO).