Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Management von Gesellschaften und Unternehmen sowie deren Beratung, die Vermittlung von Managementleistungen, der Aufbau von Franchise-Systemen und die Beratung zu Franchise-Systemen, Betrieb eines Franchise-Systems (Einzelhandel mit Backwaren) - sowie Catering-Leistungen. Rechts- und steuerberatende Tätigkeiten werden nicht erbracht