Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Edelmetallen und anderen Wertgegenständen. Die Bereitstellung und die Vermietung von Schließfächern und anderen gesicherten Lagermöglichkeiten für Wertsachen. Die Beratung und die Vermittlung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Edelmetallen und anderen Wertgegenständen.