Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erstellung und Entwicklung von Anwendungssoftware und Apps; die Erstellung und Entwicklung von Aggregatoren der Online-Dienste anderer Anbieter (in den Finanz-, Telekommunikations- und Versicherungssektoren); die Erbringung von Online-Dienstleistungen für Beschäftigte im Lieferservice-Bereich; die Erbringung von Dienstleistungen und die Organisation der Erholung und Verpflegungsstationen für Beschäftigte im Lieferservice-Bereich.