Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung, Planung und Durchführung von Live-Auftritten, Tourneen und Veranstaltungen im Bereich Musik, Kunst und Kultur; das Management und die Beratung von Künstlern; der Betrieb eines Musiklabels sowie die Verwertung und Veröffentlichung von Ton und Bildaufnahmen; die Vergabe und Verwaltung von Verlags- und sonstigen Rechten; die Entwicklung und Umsetzung von PR- und Marketingstrategien, einschließlich Brand Partnerships und Sponsoring; sowie die Beteiligung an Unternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch Investitionen in Aktien, Fonds und andere Anlageformen, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.