Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und Vertrieb von Software und anderen digitalen Lösungen, insbesondere zur Informationsverarbeitung und -aufbereitung als auch die erlaubnisfreie Erbringung von Beratungsdienstleistungen und Schulungsdienstleistungen.