Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen sowie von Immobilien, Edelmetallen, Aktien und sonstigen Vermögenswerten (Assets) ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Die Gesellschaft ist ausschließlich vermögensverwaltend tätig und übt keine gewerblichen oder operativen Tätigkeiten aus. Sie erbringt keine entgeltlichen Dienstleistungen und tritt nicht aktiv am Markt auf.