Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Alle gewerblichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Organisation, Durchführung, Ausrichtung und Teilnahme an Messen, Kongressen, Ausstellungen, Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen, insbesondere Tätigkeiten im Zusammenhang mit der branchenübergreifenden Beschaffung und dem Vertrieb von Waren und Dienstleistungen aller Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Sponsoring, Standflächen für Aussteller und digitale Veranstaltungsprodukte. Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen, sind vom Gegenstand des Unternehmens ausgenommen.