Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten des eigenen Vermögens, insbesondere eigene Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, und nicht als Dienstleister gegenüber fremden Dritten, insbesondere für KI- und Software-Projekte und IT-Beratungsprojekte, sowie unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbesondere gemäß dem Kreditwesengesetz (KWG).