Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb gastgewerblicher Unternehmen einschließlich Restaurants, Bars, Cafés, Catering-Services und Beherbergungsbetriebe sowie die Organisation von Unternehmens-, Privat-, Kultur- und Kunstveranstaltungen; zudem kann die Gesellschaft Beratung anbieten, Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben - jeweils soweit hierfür keine Erlaubnis erforderlich ist - und alle gesetzlich zulässigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit ihrem Zweck ausüben.