Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Einzel-, Groß- und Onlinehandel mit Textilien und Geschenkartikeln, der Büroservice, die Ausführung von Büroarbeiten, das Kontieren laufender Geschäftsvorfälle, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, die Vermittlung von Aufträgen.