Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Aufbau und das Halten und Verwalten (einschließlich der Veräußerung) von Beteiligungen an Unternehmen (jeweils auch zu 100%) in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durch Bereitstellung von (Risiko-) Kapital, unter anderem auch in Form von Darlehen, stiller Beteiligungen oder mittels anderer Finanzinstrumente, und/oder von Know-How mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte (sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt) sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.