Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, die Herstellung, der Verleih und der Vertrieb von urheberrechtlichen Werken und künstlerischen audio-, visuellen und audiovisuellen Produktionen aller Art, insbesondere aber nicht ausschließlich von Film, Buch, Musik, Serie sowie die Planung und Durchführung von Veranstaltungen des Kultur- und Medienbereichs, sowie alle mit diesen Bereichen im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.