Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb sowie Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Vermögensbeteiligungen aller Art im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder dem Kapitalanlagegesetzbuch bedürfen. Erbringung technischer und ökonomischer Planungs- und Beratungsleistungen aller Art, Geschäftsbesorgung für Gesellschaften, Projektentwicklung, Planung und Errichtung sowie Kauf und Verkauf von Infrastruktureinrichtungen aller Art.