Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermarktung kultureller Veranstaltungen, die Durchführung von Festivals und ähnlichen Veranstaltungen, insbesondere auch die Durchführung von Konzerten in Berlin sowie die Durchführung von Touren und Konzerten in Deutschland, die Beratung, die Konzeption und die Strategieentwicklung, das Künstlermanagement sowie das Erbringen von nicht erlaubnispflichtigen Beratungsleistungen für Unternehmen.