Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit landwirtschaftlichen Produkten, Maschinen und Zubehör, Investieren und Handel mit Immobilien sowie Agrarflächen sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft.