Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Immobilienvermögens einschließlich des Erwerbs, des Verkaufs, der An- und Vermietung, der Errichtung oder Renovierung von Gebäuden jeder Art sowie Franchising von Hotelzimmern, möblierten Apartments und Ferienwohnungen.