Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung, der Betrieb und die Vermarktung von nicht erlaubnispflichtigen Produkten sowie Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Softwareentwicklung, Software-as-a-Service (SaaS), IT, Marketing und Unternehmensberatung und die Vermittlung von Kundenanfragen an Dritte, indem geeignete Dienstleister oder Partnerunternehmen für spezifische Anforderungen identifiziert und vernetzt werden.