Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Gestaltung, Produktion und Vermarktung von personalisierten Veranstaltungs- und Messeausweisen (Event-Badges) sowie die Bereitstellung digitaler Plattformen oder Softwarelösungen zur Förderung des Austauschs und der Zusammenarbeit zwischen Nutzern. Die Gesellschaft übt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG), Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) oder Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) aus.