Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und sonstigen Vermögensanlagen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, jedoch nicht als Dienstleistung für Dritte. Darüber hinaus die Entwicklung, der Betrieb und die Vermarktung digitaler Lösungen und Geschäftsmodelle, insbesondere in den Bereichen Softwareanwendungen sowie die Erbringung damit verbundener Beratungs- und Entwicklungsdienstleistungen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.