Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten und Verwalten sowie Erwerb und Veräußerung von eigenen Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Unternehmen ungeachtet der Rechtsform dieser Gesellschaften und Unternehmen. Auch Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Unternehmen und Gründung anderer Unternehmen.