Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die ambulante Pflege und Hauskrankenpflege nach SGB V, die hauswirtschaftliche und pflegerische Versorgung nach SGB Xl und XII, Demenzbetreuung nach § 45 b SGB Xl, die Betreuung ambulant betreuter Senioren-Wohngemeinschaften, betreutes Wohnen, Intensivpflege, Familienpflege und Palliativpflege, die ambulante, teilstationäre und stationäre Versorgung, insbesondere die Pflege kranker, behinderter und alter Menschen, die rehabilitative Betreuung von somatischen und psychischen Krankheiten sowie Prävention zur Verhinderung von Krankheiten und Gesundheitsförderung zur Verbesserung des Gesundheitszustandes in bestimmten überschaubaren Versorgungsbereichen.