Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gesetzlichen und berufsrechtlichen Tätigkeiten des Steuerberaters, wie die Beratung und Vertretung in Steuerangelegenheiten sowie die Hilfeleistung bei der Bearbeitung von Steuersachen und der Erfüllung der steuerlichen Pflichten. Darüber hinaus sind auch die wirtschaftsberatende, gutachterliche und treuhänderische Tätigkeit Gegenstand des Unternehmens.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten ( 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG) sind ausgeschlossen.