Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Bauträgerschaft und Baubetreuung für Wohnungs- und Gewerbeimmobilien, der An- und Verkauf sowie die Vermittlung und die Verwaltung von Immobilien einschließlich der Tätigkeiten gem. § 34c GewO, Hoch- und Tiefbau sowie der Handel mit Baustoffen aller Art.