Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die strategische Steuerung und Verwaltung dieser Beteiligungen. Die Gesellschaft kanninsbesondere: Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben, verwalten und veräußern; Dienstleistungen im Bereich Management, Beratung, Organisation und Finanzierung für verbundene Unternehmen erbringen; Rechte, Lizenzen und sonstige Vermögenswerte erwerben, verwalten und verwerten; Finanzierungen für verbundene Unternehmen übernehmen sowie Sicherheiten gewähren; Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Vermögenswerten (einschließlich Immobilien, Unternehmensanteilen, Lizenzen und Patenten). Die Gesellschaft betreibt keine genehmigungspflichtigen Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen im Sinne des KWG (Kreditwesengesetz).