Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie die Erbringung von zentralen Dienstleistungen (z.B. strategischen M&A-bezogenen, administrativen und/oder kaufmännischen Dienstleistungen) an mit der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar verbundene Unternehmen sowie die Erbringung von Leistungen im Bereich von Ingenieur-Dienstleistungen und nahestehenden Bereichen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens.