Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, einschließlich Restaurants, Cafés und Bars, sowie die Erbringung von Catering-Dienstleistungen für private und geschäftliche Veranstaltungen. Hierzu gehören die Zubereitung und der Verkauf von Speisen und Getränken, die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.