Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf, der Nachweis und die Vermittlung von Immobilien sowie Beratungstätigkeiten rund um den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Erstellung von Wertermittlungen und Wertgutachten von Immobilien, die Hausverwaltung sowie die Vermittlung von Handwerkerleistungen und Homestaging.